Betriebliche Rechtschutzversicherung

Sichert das eigene Unternehmen in Rechtstreitigkeiten gegenüber bspw. Vermietern, Arbeitnehmern und anderen Verkehrsteilnehmern ab. Zudem sind Hilfsgeschäfte der Unternehmung (bspw. Kauf einer Computeranlage) mit abgedeckt. Durch einen gesonderten Baustein lassen sich zudem Strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter oder die Geschäftsleitung absichern. Im Allgemeinen nicht versicherbar ist hingegen das eigene, originäre Betriebsrisiko. Beispiel: Der Kunde zahlt nicht, da er schlechte oder mangelhafte Ausführung geltend macht. Weitere Details und Deckungsumfänge finden Sie in folgendem PDFs:

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Rechtschutz Gewerbe

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Spezial Straf-Rechtschutz Gewerbe

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