Bei normalen Bürohaftpflichtverträgen besteht jedoch kein Versicherungsschutz für Schäden aus der Nutzung des eignen Produktes oder Software. Zudem besteht in der Regel kein automatischer Versicherungsschutz für direkte Marktteilnahme und Tätigwerden in den USA und Canada. Hier ist der Abschluss einer speziellen IT-Haftpflichtversicherung dringend angeraten. Sehen Sie sich typische Schadenbeispiele an. Für weitere Informationen zu diesem Thema, finden Sie am Ende dieser Seite Informationsmaterial vom Spezialversicherer Markel zum Download.
Aus der Praxis: Warum eine IT-Haftpflichtversicherung sinnvoll ist
Schwerwiegende Programmierfehler
Ein Onlinehändler beauftragt einen freiberuflichen Entwickler damit, eine Datenbanksoftware zum Versand von knapp 12.000 Online-Mailings einzurichten. Der Programmierer begeht einen schweren Fehler, aufgrund dessen die E-mails fehlerhaft versendet werden. Der Onlinehändler eröffnet Schadenersatzklage gegen den Freiberufler wegen entgangenem Gewinn in Höhe von ca. 120.000 €.
Cyber-Drittschaden
Ein IT-Unternehmen wird mit der Umsetzung eines neuen Shopping-Tools beauftragt. Während der Implementierungsarbeiten wird ein bis dahin noch unbekannter Virus ins Netzwerk des Auftraggebers eingebracht. Der Betrieb des Auftraggebers steht für die gesamte Dauer der Systembereinigung still. Das Unternehmen klagt schlussendlich auf Sachschaden und entgangenen Gewinn in Höhe von etwa 600.000 €.
Fataler Beratungsfehler
Ein Unternehmen bestellt einen externen IT-Berater. Der Berater empfiehlt dem als Energieversorger tätigen Unternehmen eine Software, die für den gewünschten Einsatzbereich nicht brauchbar ist. Leider hat sich dies erst nach der Implementierujng herausgestellt. Das Unternehmen hat durch Anschaffung und Implementierung nun einen Schaden von knapp 70.000 €.
Schutzrechte werden verletzt
Ein IT-Unternehmen hat ein neues Softwaretool veröffentlicht. Ein konkurrierendes Unternehmen hat jedoch bereits vor einiger Zeit eine Software mit dem gleichen Namen auf den Markt gebracht. Dieses Unternehmen erhebt nun einen Unterlassungsanspruch mit einer Forderungssumme von knapp 30.000 € für Lizenzgebühren.
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