Vermögensschadenhaftpflicht

Für alle Unternehmen relevant, die Beratungs- und allgemeine Dienstleistungen für Dritte erbringen. Die Versicherung deckt direkte Schäden in Geldform (Vermögensschäden) die vom Vertragsinhaber schuldhaft verursacht wurden. Der Haftpflichtschutz umfasst hier (wie im Allgemeinen auch) die Anspruchsklärung und mitunter auch die Schadenabwehr durch den Versicherer. Für bestimmte Berufszweige ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, bspw. für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare aber auch für bspw. Versicherungsmakler und Finanzdienstleister.

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