Direktversicherung / Betriebliche Altersversorgung

Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und im allgemeinen Belegschaftsgeschäft der am häufigsten genutzte. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen stellt die Direktversicherung ein flexibles, etabliertes und verwaltungsarmes Versorgungsinstrument dar. Beiträge zur Direktversicherung können durch den Arbeitnehmer (Gehaltsverwendung) allein, durch den Arbeitgeber oder durch beide geleistet werden. Der Netto-Eigenaufwand des Arbeitnehmers ist durch ihm gewährte Sozial- und Steuerersparnisse spürbar verringert. Ein günstiges Verhältnis zwischen eigenem Nettoaufwand und aufgewandtem Vorsorgebeitrag (sog. Wirkungsgrad) ist die Folge. Grundsätzlich muss jedem Mitarbeiter die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung, bspw. über eine Direktversicherung, ermöglicht werden. Insbesondere im Fall von Gehaltsgesprächen kann es sich lohnen, den Arbeitgeber auf das Thema anzusprechen, da auch er durch die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung Sozialversicherungsvorteile realisiert. Das Anbieterauswahlrecht liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Es lohnt sich jedoch mitunter den Arbeitgeber auf den eigenen präferierten Anbieter anzusprechen. Details und beachtenswerte Punkte finden Sie auch in der folgenden Broschüre:

Info PDF

bAV Direktversicherung Arbeitnehmer-Informationen

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