Bietet als Bürohaftpflichtvertrag Schutz gegenüber Ansprüchen Dritter bei Personen und Sachschäden sowie abgeleiteten Vermögensschäden. Die Versicherungssumme sollte dem eigenen Geschäftsbetrieb angemessen sein und nur in Ausnahmefällen eine Versicherungssumme von
3 Mio. pauschal pro Schaden unterschreiten. Deckt bspw. Mietsachschäden an den gemieteten Büroräumen durch Feuer, bei leistungsstarken Verträgen aber auch bei sonstigen Ursachen, bspw. während man das eigene Produkt noch entwickelt und noch nicht (!) bei Dritten auch bereits testweise im Einsatz hat.
Aus der Praxis: Warum eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Startup's sinnvoll ist
Unachtsamkeit kann teuer werden
Ein Kranführer will auf einer Baustelle Arbeitsmittel abladen. Dabei ist er einen Augenblick lang abgelenkt und verletzt einen Passanten schwer. Dieser macht Behandlungskosten, aber auch Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend.
Fehler bei Montagearbeiten
Ein Elektrikermeister wird gerufen, um in einem Bürogebäude mehrere Leitungen neu zu verlegen. Leider beschädigt dieser bei seiner Arbeit einige Kabel so, dass es kurze Zeit später zum Kurzschluss kommt. Das daraufhin entstehende Feuer richtet erheblichen Schaden am Gebäue an. Der Verursacher ist eindeutig festzustellen, sodass dessen Versicherung für den Schaden aufkommen muss.
Missbrauch von Daten
Durch mangelhafte Planung und Überwachung der Bauausführung unterläuft einem Architekten ein schwerwiegender Fehler: Die feuerpolizeilichen Auflagen wurden nicht korrekt umgesetzt, sodass nun diverse größere Umbauten nötig sind. Da die zur Bauausführung verfügbaren Gewerke bereits abgezogen sind, kommt es neben erheblichen Mehrkosten auch zu zeitlichen Verzögerungen, woraus Mietausfälle für den Hausbesitzer entstehen.
Verkehrssicherungspflicht missachtet
Eine Reinigungskraft wird mit der Reinigung eines Ladens erst kurz vor Ladenöffnung fertig. Auf dem immer noch spiegelglatten Boden rutscht eine ältere Dame aus, die sich daraufhin ihren Arm bricht. Die Reinigungskraft hätte mit dem Kundenansturm rechnen können und auf den frisch gewischten Boden entsprechend hinweisen müssen. Die Versicherung übernimmt die Kosten.
Wissenswertes zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Startup's
Die Versicherung ist geeignet für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche
Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und
Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen
kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit
oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter
Produkte.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B. • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse • für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.: • Schäden, die man selbst erleidet • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt • Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind. • reine Vermögensschäden
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