Geschäfts- und Betriebsgebäude versichern

Versicherbare Gefahren sind Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel. Desweiteren sind Elementargefahren, Vandalismus und sonstige Gefahren inkl. Glasschutz Eigentümerseitig häufig gewünscht.

Aus der Praxis: Warum Betriebsgebäude ordentlich versichert werden sollten.

Kurzschluss

Ein Kurzschluss im Schaltkasten löst nach Feierabend einen Brand aus. Durch Verrußung und verschmorte elektrische Leitungen entsteht ein nicht unerheblicher Schaden im und am Gebäude. Der Betrieb steht aufgrund der Aufräumarbeiten mehrere Tage still.

Unentdecktes Leck

Durch einen nicht richtig abgedichteten Wannenablauf läuft mehrere Jahre lang Schmutzwasser in die mit Holz bedeckte Decke eines im darunterliegenden Stockwerk befindlichen Geschäftes. Zwar wurde ein modriger Geruch bereits längere Zeit wahrgenommen, doch erst mit dem Auszug des Mieters aus dem oberen Stockwerk konnte die Ursache konkret festgestellt werden. Die Holzdecke muss komplett erneuert werden.

Sturmschaden

Ein heftiger Herbststurm hebt die Überdachung eines Warenlagers aus der Verankerung im Mauerwerk. Nur wenige Befestigungspunkte halten das Dach noch vor dem Kompletteinsturz zurück. Umfangreiche Reparaturarbeiten sind notwendig, um wieder eine sichere Überdachung herzustellen. Das Lager kann in dieser Zeit nicht genutzt werden.

Wasserschaden

Aufgrund eines Neubaus auf dem Nachbargrundstück verändern sich die Bodenverhältnisse. Der genehmigte Neubau einer Lagerhalle sorgt dafür, dass sich heftige Niederschläge ansammeln können und in die eigene Lagerhalle eindringen. Dabei werden elektrische Geräte sowie die Heizungsanlage beschädigt. Aufwendige Reparaturen sind notwendig, um einen ordentlichen Betrieb wieder herzustellen.

Wissenswertes zu Geschäfts- und Betriebsgebäudeversicherungen

Ist dringend angeraten, wenn ein Betrieb seine Betriebsgebäude als Eigentum hält. Ebenso sinnvoll, wenn eigene Betriebsgebäude anderweitig vermietet werden.
Grundsätzlich versichert wird das Betriebsgebäude sowie sämtliche Einbauten, die vom Eigentümer durchgeführt wurden. Zu diesen Einbauten gehören u.a. Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen sowie Maschinen und elektrische Anlagen. Wichtig ist eine Erfassung in der Versicherungssumme.
Im Allgemeinen sind die Gefahren einzeln versicherbar. In einer klassischen Betriebsgebäudeversicherung sind Gefahren wie:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm/Hagel
enthalten. Daneben können Elementarschäden z.B. durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau zusätzlich versichert werden.
Schutz besteht im Falle einer Betriebsgebäudeversicherung für alle im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Im Allgemeinen ausgeschlossen werden:

• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung:
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung:
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Der Neuwert kann mit Hilfe eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
Im Schadenfall geht es um die rasche Wiederherstellung von versicherten Gebäuden. Hier greift die Versicherung und erstattet Kosten der Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
Des Weiteren fallen häufig Aufräum- und Abbruchkosten an, die von der Versicherung abgedeckt sind. Die Entsorgung von Gebäudeteilen, welche beispielsweise nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist ebenso versichert.
Ratsam ist der Abschluss einer Inhaltsversicherung, da bei fast jedem Gebäudeschaden auch der Inhalt der Gebäude betroffen ist.

Verfügt das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten, ist der Abschluss einer zusätzlichen Glasbruchversicherung sinnvoll, da über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind.

Fragebogen

Vema Fragebogen Betriebsgebäude und Mehrfamilienhäuser

Informations-PDF

VEMA Geschäfts- und Betriebsgebäude versichern

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