Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige noch härter. Hier ist es oft so, dass keine – oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe – Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft, auch bei den jüngeren Betroffenen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Fall der Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.