Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt besonders für junge Berufseinsteiger, aber auch Selbstständige eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt dar. Ein ausreichend hoher Berufsunfähigkeitsschutz ist in späteren Lebensjahren praktisch nicht mehr zu bekommen. Neben erheblich höheren Beiträgen für eine ausreichend hohe Rentenabsicherung, machen Vorerkrankungen bei älteren Anfragenden einen Versicherungsabschluss vielfach unmöglich. Im Falle einer 50%-igen Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine Rentenleistung, die ihn bis zum gesetzlichen Rentenversicherungsbeginn weiter versorgen soll. Es ist also wichtig, dass der eigene Berufsunfähigkeitsschutz ausreichend hoch bemessen ist. Andernfalls ist die vereinbarte Rente bei Eintritt des Berufsunfähigkeitsfalles nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Sozialfall würde also nicht verhindert und die eigenen Beiträge wären also unnützerweise aufgewendet worden. Daher präferieren wir in der Regel eigenständige Berufsunfähigkeitstarife, die im Falle einer notwendigen Veränderung flexibler sind, als Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein “Vorschaltgesetz zur Rentenreform”. Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle unter 40-Jährigen gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann.

Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt eine günstigere Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings spürbar gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige noch härter. Hier ist es oft so, dass keine – oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe – Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft, auch bei den jüngeren Betroffenen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Fall der Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.

Welche Vorteile bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor der finanziellen Katastrophe, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Falle wird eine monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf gezahlt. Die Tarife einiger Anbieter sehen sogar lebenslange Rentenleistungen vor. Häufig wird die volle vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent gewährt.

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