Bauleistungsversicherung

Sichert die Neubauleistung in der Bauphase gegen unvorhergesehene Schäden ab. Auch bei Umbaumaßnahmen im Bestand sehr empfohlen. Dabei sollte auch der Schutz der bestehenden Altsubstanz gegen Schäden aus der Neubauleistung beachtet werden.

Aus der Praxis: Warum eine Bauleistungsversicherung sinnvoll sein kann

Vandalismus

Die bereits installierten Rohrleitungen sind gebrochen, eine große Menge Wasser ausgetreten und bis in den Keller gelaufen. Als der Schaden entdeckt wurde, stand der Keller 50 cm unter Wasser. Die Schadensbeseitigung durch Trocknung und Widerherstellung kostete 18.500 Euro.

Unwetterschäden

Unerwartete Starkregenfälle überschwemmten im Sommer die Baugrube und das Baugrundstück. Der Rohbau im EG und Keller wurde beschädigt . Der entstandene Schaden von 30.000 Euro wird durch die Bauleistungsversicherung ersetzt.

Feuer

Nachts kommt es auf der Baustelle aus ungeklärter Ursache zu einem Feuer, bei dem die Flammen sich durch rumliegendes Dämmmaterial schnell ausbreiten. Zudem sind viele Teile des teilfertigen Gebäudes durch Rauch und Ruß beschädigt und konterminiert. Da der Bauherr die Gefahr Feuer in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wird der Schaden vom Versicherer vollumfänglich reguliert.

Wissenswertes zur Bauleistungsversicherung

Empfehlenswert für alle Bauherren, Bauträger und Bauunternehmen bei Neubau- und größeren Umbauvorhaben.
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Zusätzlich versicherbar und durch Deckungserweiterung oft abgedeckt sind:

Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe, Baugrund, Bodenmasse. Bei Um und Ausbauten sollte die Altbausubstanz ergänzend abgesichert werden, da auch sie durch Schäden aus der Neubauleistung beschädigt werden kann. Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten sollten ebenfalls bis zu einem bestimmten Betrag als Standard mit eingeschlossen werden.

Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung an der Bauleistung und sonstigen versicherten Sachen entstehen können abgesichert werden. Es handelt sich um eine allgefahren Deckung, die u.a. die folgenden Ereignisse mit abdeckt:

- ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. unerwartet heftige Niederschläge)
- Sturm und Hagelereignisse
- Ungeschick- oder Fahrlässigkeit durch Bauhandwerker und andere Personen
- Vandalismus und Diebstahl bereits fest verbauter Teile

Zusätzlich versicherbar sind und sollten geprüft werden:

- Versicherungsschutz gegen Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Schäden durch Hochwasser
- Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
- Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten)
- Die Beschädigung der Altbausubstanz bei Um- und Ausbauten
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Mängel der versicherten Leistungen
- bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
- Gerüste und Baubuden
- Baustellenfahrzeuge aller Art
- normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss. (Tipp: hier kann es zu Abgrenzungsproblemen kommen und es empfiehlt sich eine Überprüfung der Versicherungsbedigungen)
- Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Schäden durch Kernenergie
Versicherungsschutz besteht auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf welchem das Gebäude errichtet wird.
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- jedoch zuzüglich Planungs- und Architektenkosten zusammen.
Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt. Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung kann auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umgelegt werden. Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig.
Ein Hausbau birgt nicht nur Risiken für die Bausubstanz des Bauherren selbst. Darüber hinaus trägt der Bauherr auch die Verantwortung dafür die Baustelle ausreichend zu schützen und zu überwachen.

Für Schäden daraus haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Ausgleich berechtigter Ansprüche sorgt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese sollte zwingend begleitend abgeschlossen werden!
Nach Teil- und Komplettfertigstellung des Haus ist ein umfassender Versicherungsschutz in Form einer Gebäudeversicherung notwendig. Eventuell auch eine ergänzend Hausratversicherung für Mobilien.

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