Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung bietet Schutz für wesentliche Vermögenswerte. Versicherbar sind Häuser gegen die so genannten Grundgefahren, wie: Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel.

Elementargefahren, Vandalismus und sonstige Gefahren sind ebenfalls versicherbar. In die Kategorie der Elementargefahren zählen auch die in den letzten Jahren stark zunehmenden Starkregenfälle in den Sommermonaten, insoweit diese zu einer Überflutung des Grund und Bodens führen. Für wirksamen Versicherungsschutz für Gebäudeteile über Erdniveau (Balkone, Terrassen) werden weitere Versicherungsdeckungen (Nässeschadenklausel) oder Unbenannte Gefahren benötigt.
Versicherungsschutz für allgemein zugänglichen Glasflächen in den Verkehrsflächen, wie Eingangstüren und Treppenhaus Fenster, sowie das gesamtes Gebäudeglas ergänzt die sonstigen Absicherungen oft wirkungsvoll.

Für die durch uns betreuten Immobilienbestandshalter und Hausverwalter führen wir eigene Rahmenkonzepte und Sonderabsprachen mit Versicherern. Diese ermöglichen den durch uns betreuten Kunden bessere Versicherungsleistungen zu attraktiveren Beiträgen.
Durch unsere Spezialisierung und weitergehenden Verhandlungsmöglichkeiten gegenüber den Versicherern erreichen wir hier regelmäßig messbare Mehrwerte für die von uns betreuten Kunden und Eigentümer.

Wissenswertes zur Gebäudeversicherung

Die Versicherung ist obligatorisch u.a. für den Feuerfall. Der Vertrag kann durch die Eigentümer direkt selbst abgeschlossen werden- aber auch stellvertretend für die Eigentümer durch die vertretende Hausverwaltung.
Schutz besteht in der Mehrfamilienhausgebäudeversicherung für alle im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen und Kernenergie

In der Feuerversicherung extra vereinbart sein muss der Schutz für:
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung fallen nicht unter den Versicherungsschutz:
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm
• Schäden durch innenliegende Regenwasserfallrohre müssen extra abgesichert werden

In der Sturmversicherung und Elementarversicherung nicht versichert sind:
• Schäden durch Sturmflut

In der Elementarversicherung versicherbar sind:
• Schäden durch Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch
Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen sind nur bei gesonderter Vereinbarung versichert.
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Der Neuwert kann mit Hilfe eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages festgelegt werden.
Im Schadensfall werden die Neuwertaufwendungen erstattet, wenn der bauliche Zustand vor dem Schadensfall wieder hergestellt wird. Einschließlich Substanzverbesserung (Neuwertentschädigung). Erfolgt keine Widerherstellung, erfolgt eine Entschädigung des Zeitwertes.
Eine Glasversicherung (allgemeines Glas oder Gesamtglas) kann den Gebäudeversicherungsschutz sinnvoll ergänzen.
Haftpflichtrisiken sollten auf jeden Fall über eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HuG) und ggf. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu Gunsten der Verwaltungsbeiräte ergänzt werden.

Fragebogen

VEMA PDF Fragebogen Mehrfamilienhäuser

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