Beiratshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für WEG-Beiräte

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte nach § 29 WEG versichert gegen Vermögensschäden aus den Gefahren der Übernahme eines Amtes nach § 29 WEG sowie für Ersatzzustellungsvertreter nach § 45 WEG, für die Sie verantwortlich sind und daher Ersatz leisten müssen. In diesem Zusammenhang werden nicht nur Schäden reguliert, sondern auch geprüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadeneratz besteht und unbegründete Schadenersatzansprüche abgewehrt.

Schadenbeispiele:
- fehlerhafte Kontrolle der Tätigkeit des Wohnungseigentumsverwalters
- unrechtmäßige Verweigerung der Zustimmung zu einem Veräußerungsvorgang
- Zustimmung zu einer Maßnahme des Hausverwalters, die sich als fehlerhaft erweist

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